Wiederholungsprüfung Anlage DIN VDE 0105-100
Um die Sicherheit von im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen zu gewährleisten und nachzuweisen sind Betreiber aufgefordert wiederkehernde Prüfunge durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.
Die Prüfungen erfolgen wiederum durch
- Besichtigen
- Erproben
- Messen
Einen definierten Prüfzeitraum von Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen gibt es nicht. Laut Norm ( DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1) müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen, die der
Betreiber gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung (siehe § 3 BetrSichV)
festgelegt hat, geprüft werden. Die DGUV, früher BGV sagt dazu: "die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden".
Der empfohlene Mindestprüfzeitraum für elektrische Anlagen beträgt alle 4 Jahre.
Darüber hinaus wird in der Norm die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlagen (Wartung und Instandhaltung) als bedeutend für deren Sicherheit hervorgehoben.