Um die Sicherheit von im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen zu gewährleisten und nachzuweisen sind Betreiber aufgefordert wiederkehernde Prüfunge durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.

Die Prüfungen erfolgen wiederum durch

  • Besichtigen
  • Erproben
  • Messen

Einen definierten Prüfzeitraum von Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen gibt es nicht. Laut Norm ( DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1) müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen, die der Betreiber gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung (siehe § 3 BetrSichV) festgelegt hat, geprüft werden. Die DGUV, früher BGV sagt dazu: "die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden".

Der empfohlene Mindestprüfzeitraum für elektrische Anlagen beträgt alle 4 Jahre.

Darüber hinaus wird in der Norm die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlagen (Wartung und Instandhaltung) als bedeutend für deren Sicherheit hervorgehoben.


Zuletzt geändert: Samstag, 23. April 2022, 16:37