Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
Kategorie
- Daten zur Bildung der Öffentlichkeit
Zweck
- Expansion von Informationen
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |
Kategorie
- Daten zum persönlichen Bildungserfolg
Zweck
- Nutzerverwaltung
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |
Kategorie
- Daten zur Bildung der Öffentlichkeit
Zweck
- Expansion von Informationen
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |
Kategorie
- Daten zur Bildung der Öffentlichkeit
Zweck
- Expansion von Informationen
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |
Kategorie
- Daten zum persönlichen Bildungserfolg
Zweck
- Expansion von Informationen
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |
Kategorie
- Vererben
Zweck
- Expansion von Informationen
- Aufbewahrungsfrist
- 3 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) |
Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) |
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat |
Erhebliches öffentliches Interesse (DSGVO Art. 9.2(g)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich |