Anwartschaft

Als „Anwartschaft“ wird die Erwerbsaussicht auf ein Recht bezeichnet, dessen Voraussetzungen noch nicht komplett erfüllt sind. Diese Erwerbsaussicht ist sowohl rechtlich gesichert als auch regelmäßig unentziehbar. In der Praxis ist eine Anwartschaft beispielsweise dann gegeben, wenn eine auf einem Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen besteht.

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