Ist die Notwendigkeit für einen Sperrvermerk gegeben, so ist von den betrieblich Verantwortlichen ein formloser Antrag an die Schulleitung zu stellen.

Ist der Sperrvermerk genehmigt, ist dieser auf der Seite „Eidesstattliche Erklärung“ unterhalb der Erklärung anzugeben.

 

Sperrvermerk:

Die vorgelegte Projektarbeit basiert auf internen, vertraulichen Daten und Informationen des Unternehmens XY.

In diese Arbeit dürfen Dritte, mit Ausnahme der Gutachter und befugten Mitgliedern des Prüfungsausschusses, ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens und des Verfassers keine Einsicht nehmen.

Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung der Projektarbeit ohne ausdrückliche Genehmigung – auch auszugsweise – ist nicht erlaubt.

 

 

Zuletzt geändert: Mittwoch, 11. September 2019, 19:11