Wer ist versicherungspflichtig? 

Alle Einwohner Deutschlands sind Versicherungspflichtig.

Arbeitnehmer sind nur bis zu einer bestimmten Grenze Ihres Gehaltes bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. 

Diese Grenze nennt sich Versicherungspflichtgrenze und beträgt 5362,50€ im Monat.

Liegt Ihr Gehalt über dieser Grenze können Sie in eine private Krankenversicherung wechseln.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind SelbstständigeFreiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) und Beamte ebenfalls nicht pflichtversichert. Sie können eine private Krankenversicherung abschließen.

Die Obergrenze für die Beitragsberechnung ist die Beitragsbemessungsgrenze, ihre Höhe 2021: 4.837,50€ monatlich.  



Quellen:
Renten- und Krankenversicherung: Ab 2022 neue Rechengrößen (bundesregierung.de)
N. Nuding und J. Haller Wirtschaftskunde Verlag Klett Seite 42

Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. Mai 2023, 10:42