Lernziele

- Gefahren im Umgang mit Robotern kennen und andere unterweisen können

- Gefahrloses Arbeiten am Roboter


Allgemeines

Der Betrieb eines Roboters ohne Schutzmaßnahmen kann tödliche Folgen haben. Selbstüberschätzung oder grobe Fahrlässigkeit können nicht nur den Bediener selbst, sondern auch andere Personen verletzen.

Kommt es zu dem Fall, dass Schutzeinrichtungen überbrückt oder deaktiviert werden, kann sich der Bediener frei im Gefahrenbereich bewegen. Bei unüberlegten Fahrbewegungen im Handbetrieb oder einem automatischen Anlauf der Antriebe, ist der Mensch dem Roboter völlig ausgeliefert. In den meisten Fällen ist keine Kollisionserkennung vorhanden, sodass jeder auf die zusätzlichen Schutzeinrichtungen (Schutzgitter, Lichtvorhang, Sicherheitstür etc.) angewiesen ist.

Kurz gefasst:
Ein Betrieb des Roboters ist ohne externe Sicherheitsmaßnahmen nicht zulässig und auch von der Herstellerseite aus verboten!

Sicherheitsmaßnahmen

Spezielle Sicherheitsunterweisungen oder Schulungen sind ebenso notwendig wie ein sehr gutes Verständnis über die Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Industrieroboters. Ebenfalls ist eine Einschätzung der möglichen Gefahren vor Arbeitsbeginn vorzunehmen. Unterstützend wirkt dabei der Betreiber der Anlage, in die der Roboter verbaut ist. Sowohl der Überwachungs- als auch der Belehrungspflicht ist nachzugehen. Dabei wird unter anderem auf eine sicherheitsgerechte Integration geachtet, bei der bspw. auf folgende Punkte eingegangen wird:


- Erstellung einer Betriebsanleitung für die Anlage

- Durchführen einer Risikobeurteilung

- Einsatz der notwendigen Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen

- Auswahl von Personen, die für die Arbeiten geeignet und befähigt sind


Zusammenfassend ergeben sich einige Regeln, die im Umgang mit Robotern beachtet werden müssen:


- Bei jeglichem Umgang steht die Sicherheit im Vordergrund

- Das Risiko von Fehlmontagen oder Defekten muss immer einkalkuliert werden.

- So ist bspw. eine Bewegung des Roboters auch bei einer abgeschalteten Steuerung möglich

- Der Betrieb ist nur mit funktionsfähigen Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen zulässig.

- Eine Überbrückung oder Deaktivierung kann zum Tod führen.

- Die Bedienung des Roboters ist nur ausgewiesenen Personen erlaubt


Sicherheit in der Robotikanlage an der BBS 2 Wolfsburg

Für die Robotikanlage der BBS 2 Wolfsburg sind die wichtigsten Verhaltensregeln in der dazugehörigen Betriebsanweisung zusammengetragen worden. Diese ist deutlich sichtbar am Roboterschutzkreis zu sehen und zu befolgen.

Die Betriebsanweisung ist unter „Gefahren im Umgang mit Robotern“ zu finden.

Um auf den Lehrgang und die dazugehörigen Übungen optimal vorbereitet zu sein, sind die verbauten Schutzeinrichtungen der Anlage nachfolgend dargestellt. Alle sind dabei von hoher Bedeutung und dürfen auf keinen Fall übergangen werden.


Schutzgitter mit Euchner-Sicherheitsschalter

Die Freigabe des Schutzkreises wird über einen Quittierungstaster bestätigt

Externe Not-Halt Einrichtungen und Lichtvorhänge an jeder Anlagenseite



Lokaler Not-Halt am smartPad des Roboters


Des Weiteren sind vom Hersteller selber einige Vorkehrungen getroffen, die den Schutz des Bedieners gewährleisten. So ist z.B. ein Zustimmungsschalter zu drücken, wenn im Handbetrieb gefahren werden soll.


Wichtige Information:

Der Schlüsselschalter „Pablo MS 1“ muss sich unbedingt in der Position 0 befinden. Die Funktion der Schutzkreisüberbrückung ist nur für Wartungsarbeiten zulässig. Lediglich die zuständige Lehrkraft darf diesen Schalter betätigen.

Wenn bei der Arbeit mit dem Roboter eine Schutzeinrichtung auslöst, hilft die ausliegende Bedienungsanleitung der Pfeifenproduktionsanlage. Tritt dieser Fall ein, ist immer eine Quittierung im Handbetrieb T1 nötig, um den automatischen Anlauf zu verhindern. Erst danach kann wieder ein automatischer Ablauf gestartet werden. Einzelheiten dazu sind in der Anleitung beschrieben.


Zuletzt geändert: Donnerstag, 20. Dezember 2018, 08:47