Nicht alle Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, schaffen es auch in den Bundestag. Denn dafür braucht eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen. Bekommt sie weniger – und seien es 4,9% - geht sie leer aus. Diese Regel heißt "Sperrklausel" - besser bekannt ist sie als "Fünf-Prozent-Hürde". Der Sinn der "Fünf-Prozent-Hürde": Sie soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern. Wer die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt, kann es trotzdem in den Bundestag schaffen: Dazu muss eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen. Dann kommen nicht nur die drei Abgeordneten aus den Direktwahlkreisen in den Bundestag – es wird AUCH der Zweitstimmen-Anteil dieser Partei berücksichtigt. Ein Beispiel: Die A-Partei hat bloß 4 % Zweitstimmen bekommen, damit kommt sie wegen der Sperrklausel eigentlich nicht in den Bundestag. Weil sie aber drei Direktmandate gewonnen hat, schafft sie es trotzdem. Für die A-Partei ziehen nicht nur die drei Direktkandidaten in den Bundestag, sondern wegen der 4% gewonnenen Zweitstimmen auch noch zusätzliche Abgeordnete. Das kann einen Zugewinn von über 20 Bundestagsmandaten ausmachen. Hat eine Partei aber nur zwei Direktmandate gewonnen, bekommt sie einfach nur diese zwei Sitze. Also: Wer weniger als 5% der Zweitstimmen erhält und nicht mindestens drei Direktmandate gewinnt, geht leer aus. Denn Parteien sollen nur in den Bundestag gelangen, wenn ein ausdrücklicher Wählerwille vorliegt.

Drehbuch: Astrid Reinberger


hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung. Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Bundeszentrale für politische Bildung für bpb.de

Zuletzt geändert: Sonntag, 4. Juli 2021, 20:44