Wird eine elektrische Anlage, Maschine oder ein Gerät fertig gestellt oder repariert, so muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden (Erstprüfung), ob das Produkt sicher ist. Es darf davon keine Gefahr für den Anwender bzw. für Personen sowie Nutztiere und Anlagen ausgehen! Da mit der Zeit an diesen Produkten Fehler auftreten können, die die Sicherheit nicht mehr gewährleisten, sind in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfung durchzuführen. 

Der Ersteller (bei der Erstprüfung) und der Betreiber  (bei der Wiederholungsprüfung) haben die Pflicht die Prüfung durchzuführen bzw.  von einer von Ihm beauftragten befähigten Person durchführen zu lassen. Messung in Verteilung Quelle Pexel

Die Prüfung beinhaltet drei Punkte:

  • Besichtigen, Sichtprüfung
  • Erproben, Funktionsprüfung
  • Messen

In den nächsten Kapiteln wird genauer unter die Lupe genommen, was diese Punkte beinhalten. Je nachdem, ob es sich bei dem elektrotechnischen Produkt um eine Anlage, Maschine oder ein Gerät handelt, müssen dabei unterschiedliche Prüfnormen berücksichtigt werden.

Welche das sind und was eigentlich genau eine Anlage, Maschine und eine Gerät unterscheidet, wird im nächsten Kapitel erläutert. 

Zuletzt geändert: Donnerstag, 10. Dezember 2020, 18:32