Anlagen-Schema


Eine genau definierte Abgrenzung zwischen Maschinen, Anlagen und Geräten gibt es nicht! Allerdings ist in den meisten Fällen eine Zuordnung recht gut möglich.  Unabhängig davon, um was es sich handelt, darf von dem Produkt keine Gefahr ausgehen, was der Prüfer bestätigt!

Elektrische Anlagen sind solche elektrotechnischen Produkte, die elektrische Energie bereit stellen und keine beweglichen Teile beinhalten, also z.B. Verteileranlagen von Hausinstallationen oder zur Versorgung von Produktionsmaschinen.

Für elektrische Anlagen ist nach Erstellung oder Reparatur die Prüf-Norm DIN VDE 0100-600 anzuwenden. Man nennt diese Norm auch Errichternorm. Wiederholungsprüfungen werden nach DIN VDE 105-100 durchgeführt, diese wird auch als Betreibernorm bezeichnet.


Maschinen sind (meist) ortsfeste elektrotechnische Produkte, die Energie verbrauchen und wenigstens ein bewegliches Teil enthalten. Maschinen werden während der Arbeit nicht von Hand getragen. Beispiele sind  Roboter, Werkstoffbearbeitungsmaschinen und Fördertechnik

Die Norm VDE0113-1 (EN60204-1) ist für Maschinen anzuwenden, sie wird auch Maschinennorm genannt.


Elektrische Geräte, die in der Regel ortsveränderlich sind, sind solche

  • die einen Stecker haben und
  • alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Zum Beispiel sind das Handbohrmaschine, Kühlschrank, Labornetzteil, Computer, Fön, etc.

Bei elektrischen Geräten nach Änderungen oder Instandsetzung ist nach DIN VDE 0701 (DIN EN 50678) „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ zu prüfen. Wiederholungsprüfungen erfolgen nach DIN VDE 0702 (DIN EN 50699) „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“.


Die Betriebsgenossenschaften beziehen sich auf diese oben genannten Prüfungen und schreiben diese in Ihrer Vorschrift DGUV 3 bzw. 4  (früher BGV bzw. VBG) vor. Dort wird auch die Häufigkeit von Wiederholungsprüfungen festgelegt. (DGUV ≙ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

DGUV 3 gilt für Unternehmen, DGUV 4 für öffentliche und kommunale Einrichtungen.




Zuletzt geändert: Sonntag, 6. November 2022, 14:39