Pflegeversicherung Allgemein
Die Pflegeversicherung ist im Allgemeinen die jüngste Sozialversicherung, da sie 1995
eingeführt wurde. Doch wer darf überhaupt versichert werden? Mit dem neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher
ansetzt. Versicherungspflichtig sind alle Personen die auch krankenversichert
sind, dabei spielt es keine Rolle ob Gesetzlich oder Privat.
Die Pflegeversicherung ist nicht eigenständig, da die Träger der Versicherung an Krankenkassen angegliedert ist. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Pflegeversicherung anzubieten. So kann man sehen, dass die Pflegeversicherung nicht selbstständig arbeitet. Aber was bringt die Pflegeversicherung überhaupt?
Versicherte der sozialen Pflegeversicherung erhalten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen, die sie nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können, Pflegeleistungen in 5 Pflegegraden ab Antragstellung. Die Versicherung soll besonders Personen höheren Alters absichern, indem Sie im krankheitsfall nötige Kosten übernehmen. Die 5 Pflegegrade werden nochmal genau erläutert.
Doch woher nimmt sich die Versicherung das Geld und wie finanziert es
sich?
Finanziert wird die Pflegeversicherung durch jedem Arbeitnehmer und durch den
Arbeitgeber. Sie leisten einen bestimmten Beitrag, der sich mit der Höhe des
Verdienstes ändert. Der Beitragssatz liegt aktuell 3,05%. Zusätzlich müssen
kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind, einen zusätzlichen
Beitragssatz von 0,25% zahlen.