Die Pflegeversicherung ist im Allgemeinen die jüngste Sozialversicherung, da sie 1995 eingeführt wurde. Doch wer darf überhaupt versichert werden? Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. Versicherungspflichtig sind alle Personen die auch krankenversichert sind, dabei spielt es keine Rolle ob Gesetzlich oder Privat. 

Die Pflegeversicherung ist nicht eigenständig, da die Träger der Versicherung an Krankenkassen angegliedert ist. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Pflegeversicherung anzubieten. So kann man sehen, dass die Pflegeversicherung nicht selbstständig arbeitet. Aber was bringt die Pflegeversicherung überhaupt?

Versicherte der sozialen Pflegeversicherung erhalten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen, die sie nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können, Pflegeleistungen in 5 Pflegegraden ab Antragstellung. Die Versicherung soll besonders Personen höheren Alters absichern, indem Sie im krankheitsfall nötige Kosten übernehmen. Die 5 Pflegegrade werden nochmal genau erläutert. 

Doch woher nimmt sich die Versicherung das Geld und wie finanziert es sich? 
Finanziert wird die Pflegeversicherung durch jedem Arbeitnehmer und durch den Arbeitgeber. Sie leisten einen bestimmten Beitrag, der sich mit der Höhe des Verdienstes ändert. Der Beitragssatz liegt aktuell 3,05%. Zusätzlich müssen kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind, einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,25% zahlen. 

Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 19:12