In der gesetzlichen Unfallversicherung können Menschen auf zwei verschiedene Arten versichert sein: auf verpflichtender oder privater Basis.

Zur Gruppe der Pflichtversicherten gehören:

  • Auszubildende und sich in einer Fortbildung befindende Personen
  • in speziellen Werkstätten oder für diese Einrichtungen Zuhause beschäftigte behinderte Menschen
  • Landwirte und deren Angehörige und Lebens- bzw. Ehepartner
  • Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister, inklusive Lebens- bzw. Ehepartnern, die am Unternehmen mitwirken
  • selbstständige Küstenschiffer und Küstenfischer mit mitarbeitenden Ehe-bzw. Lebenspartnern
  • in Tageseinrichtungen untergebrachte Kinder
  • Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen
  • ehrenamtliche Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei der Wohlfahrtspflege, bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz
  • Blut-, Organ- oder Gewebespender, sowie Personen, die Hilfe leisten und Personen in Notsituationen unter Gefahreinwirkung retten
  • Pflegepersonen, die nach der sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige da sind

Zur Gruppe der Freiwillig-/Privatversicherten gehören:

  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften und ähnlichen Gemeinschaften
  • ...


Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 18:27