Unfallverhütung:
Zu den Unfallverhütungsmaßnahmen gehören neben Präventionsmaßnahmen, Anordnungen und Verhaltensvorschriften zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Heilbehandlung:
Die Unfallversicherung übernimmt nach Arbeits-, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten statt der Krankenkasse die Kosten für die Ärzte, Krankenhausaufhalte, Arzneimittel und Rehamaßnahmen. 

Verletztengeld: 
Das Verletztengeld soll den Einkommensausfall ausgleichen, bis der Versicherte wieder arbeiten kann. Es beträgt 80 Prozent des entgangenen Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns und wird für höchstens 78 Wochen gezahlt.

Berufshilfe:
Berufshilfe wird gezahlt, um den Geschädigten wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Ist eine Eingliederung in den alten Beruf unmöglich, wird die Umschulung in einen anderen Beruf gezahlt.

Pflegegeld:
Wirst Du nach einem Unfall oder durch eine Berufskrankheit pflegebedürftig, zahlt Dir die Unfall­ver­sicherung ein Pflegegeld. Damit sollen die Kosten für eine häusliche Pflegekraft oder eine Heimpflege bezahlt werden. Seit dem 1. Juli 2020 liegt der Rahmen für das Pflegegeld bei 387 bis 1.542 Euro in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern gibt es 369 bis 1.483 Euro. Die Höhe hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab. 

Verletztenrente:
Die Verletztenrente wird gezahlt wenn es keine Möglichkeit zu einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gibt. Die Höhe wird nach dem Grad der Erwerbsminderung berechnet.

Hinterbliebenenrente:
Witwen, Witwer und Waisen haben nach dem Tod des Betroffenen durch einen Arbeitsunfall Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in unterschiedlicher Höhe. Die Unfallversicherung übernimmt hierbei statt der Rentenversicherung die Kosten.

Sterbegeld:
Sterbegeld wird als Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt. 


Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 18:54