Zur Feststellung eines Pflegegrades wird bei gesetzlich Krankenversicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) herangezogen. Dieser stellt in einem Prüfverfahren fest, wie hoch der Grad der Beeinträchtigung eines Antragstellers ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegepflichtversicherung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird. Für privat Krankenversicherte ist Medicproof zuständig – der medizinische Dienst der privaten Versicherer.

Dabei wird ein Augenmerk auf die 6 Lebensbereiche gelegt:

  • die Mobilität zu 10%,
  • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zu 15% oder
  • die Verhaltensweisen und psychische Belastung zu 15%,
  • die Selbstversorgung zu 40%,
  • der Umgang mit Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zu 20% und
  • die Gestaltung des Alltagslebens zu 15%.

Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 19:25