Vollstationäre Leistungen:
Sollten Sie als Pflegebedürftiger eine vollstationäre Betreuung benötigen und sich deshalb auf Dauer in einem Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen befinden, dann erhalten Sie von der Pflegeversicherung:


Pflegesachleistung:
Wenn Sie nicht stationär betreut werden, dafür aber bei sich zuhause einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, dann fallen die Pflege an sich, Hilfen im Haushalt und die häusliche Betreuung unter Pflegesachleistungen. Unter häuslicher Betreuung wird die Unterstützung verstanden, die dem Pflegebedürftigen bei der Bewältigung des Alltags zu Teil wird. Die Absolvierung eines normalen Tages- und Nachtrhythmus mit diversen angemessenen und möglichen Aktivitäten gehört beispielsweise dazu.

Monatlich stehen Ihnen Sachleistungen in der Pflegeversicherung in Höhe von:


Pflegegeld:
Pflegegeld aus der Pflegeversicherung dient der Verwirklichung der Pflege durch ehrenamtliche Pfleger, wobei es sich auch um Ihren Nachbarn oder Familienangehörige handeln kann. In diesem Fall entscheiden Sie selbst, wofür das Geld genutzt wird, das monatlich auf Ihr Konto eingezahlt wird. 

Sie erhalten:




Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 19:22