Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehören folgende:

    1. Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezahlt wird, die ihre Arbeit verloren haben und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Arbeitsentgelt und der Dauer der bisherigen Beschäftigung.

    2. Unterstützung bei der Arbeitssuche: Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger können Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erhalten. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsgespräche, Vermittlung von Arbeitsstellen und Bewerbungstraining.

    3. Weiterbildung: Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger haben auch Anspruch auf Weiterbildung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Arbeitsagentur übernommen.

    4. Gründungszuschuss: Für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, bietet die Arbeitslosenversicherung einen Gründungszuschuss an. Der Zuschuss soll helfen, den Lebensunterhalt in der Gründungsphase zu sichern und die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    5. Kurzarbeitergeld: In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten kann die Arbeitslosenversicherung auch Kurzarbeitergeld zahlen. Hierdurch sollen Entlassungen vermieden und Unternehmen unterstützt werden. Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorübergehend weniger arbeiten müssen oder vorübergehend gar nicht beschäftigt werden können.


Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. Mai 2023, 07:39