Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird vom Bruttolohn über den Arbeitgeber abgeführt. Derzeit liegt der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Demzufolge zahlen Angestellte 9,3 Prozent ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung ein.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. Mai 2023, 00:50