Die Rentenversicherung bietet verschiedene Leistungen an, um im Alter den Lebensunterhalt zu sichern oder bei Erwerbsminderung oder Tod die Hinterbliebenen abzusichern. Hier sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland:

  1. Altersrente: Die Altersrente ist die bekannteste Leistung der Rentenversicherung. Ab einem bestimmten Alter (derzeit 67 Jahre) haben Versicherte Anspruch auf eine Regelaltersrente. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Beiträge, der Dauer der Einzahlung, dem individuellen Rentenanspruch und der Entwicklung der Lohn- und Preisentwicklung.

  2. Erwerbsminderungsrente: Wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente hängt von der Art der Erwerbsminderung und der Höhe der bisherigen Beiträge ab.

  3. Hinterbliebenenrente: Bei Tod des Versicherten haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Hierzu zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder.

  4. Rehabilitation: Die Rentenversicherung bietet auch verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen an, um Versicherte nach Krankheit oder Unfall wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierzu zählen zum Beispiel medizinische Behandlungen, berufliche Reha-Maßnahmen und berufliche Weiterbildung.

  5. Freiwillige Beiträge: Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und Beiträge zahlen. Dadurch können sie im Alter eine Rente erhalten und von den Leistungen der Rentenversicherung profitieren.

  6. Pflegeleistungen: Die Rentenversicherung bietet auch Pflegeleistungen an. So können Versicherte, die pflegebedürftig sind, Unterstützung bei der Pflege erhalten, um so lange wie möglich selbstbestimmt leben zu können.


Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. Mai 2023, 07:37