I. ist ein politisch-soziologischer Begriff für stabile, auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Im Einzelnen kann der Begriff unterschiedliche Bedeutungen haben:
1) I. meint eine soziale Verhaltensweise oder Norm (Interner Link: Normen ) (wie z. B. die »Ehe«);
2) I. meint konkrete, materielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das Interner Link: Parlament , das Interner Link: Amt des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin ), die öffentliche Interner Link: Verwaltung , die Interner Link: Partei en);
3) I. meint abstrakte, immaterielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das Interner Link: Grundgesetz (GG) , die demokratische Mehrheitsregel (Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Mehrheit ).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.