Allgemeine Informationen:

Unter Befehls- und Meldegeräten versteht man im klassischen Sinne Drucktaster (Abschnitt 1), Leuchtmelder (Abschnitt 2) und Leuchtdrucktaster (Abschnitt 3). Der Aufbau von diesen Geräten lässt sich im Abschnitt Anschluss und Montage finden.

Während die Aufgabe eines Drucktasters darin liegt nach Betätigung eine Änderung des Betriebszustandes einer Anlage zu bewirken (beispielsweise "Zylinder M4 vorfahren"), zeigt ein Leuchtmelder den derzeitigen Zustand der Anlage an (beispielsweise "Zylinder M4 hintere Endlage").

Die Kombination beider Funktionen wird im Leuchtdrucktaster integriert. Dieser zeigt also den derzeitigen Zustand der Anlage an und ändert diesen bei Betätigung (beispielsweise "Bandmotor M1 vorwärts").

Die Farbkennzeichnung der Bedien- und Anzeigeelemente wird u.a. durch die DIN VDE 0113 (Teil 102, Teil 103 und Teil 201) geregelt. Dabei wird die Farbe der entsprechenden Funktion des Bauteils zugeordnet. Auf diese Weise lässt sich eine einheitliche Bedienung der Anlage bewerkstelligen.

Im Folgenden werden einige Beispiele für die Farbkennzeichnung von Befehls- und Meldegeräten gegeben.

1. Drucktaster

Farbkennzeichnung Drucktaster
2. Leuchtmelder

Grundsätzlich sind verschiedene Farbkennzeichnungen möglich. Während Arbeitsstellungen durch blaue Leuchtmelder zu kennzeichnen sind, müssen Grund- und Ausgangsstellungen durch klare (farblose) Leuchtmelder gekennzeichnet werden. Für Störmeldungen und Fehler wird eine rote Kennzeichnung verwendet.

Farbkennzeichnung von Leuchtmeldern

3. Leuchtdrucktaster

Farbkennzeichnung von Leuchtdrucktastern

NOT-AUS Farbkennzeichnung

Der NOT-AUS ist für die Sicherheit der Anlage das wichtigste Bedienteil, eine kontrastreiche Kennzeichnung in folgender Form ist deshalb unbedingt einzuhalten. Die Bedienteile zum Stillsetzen einer Anlage in einem Notfall müssen ROT und der Hintergrund gelb sein und sie müssen eine Palmen- oder Pilzform aufweisen. (VDE 0113)

NOT-AUS

Zuletzt geändert: Donnerstag, 13. Juni 2013, 11:07